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   LSG Rheinland-Pfalz, 11.10.2005 - L 3 U 273/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4724
LSG Rheinland-Pfalz, 11.10.2005 - L 3 U 273/04 (https://dejure.org/2005,4724)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.10.2005 - L 3 U 273/04 (https://dejure.org/2005,4724)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - L 3 U 273/04 (https://dejure.org/2005,4724)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - medizinische Rehabilitation - Hilfsmittel - optimale Versorgung - Kunstfuß - kein Auswahlermessen bezüglich eines weniger geeigneteren Hilfsmittels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsunfall bei einer Tätigkeit in der Landwirtschaft; Gewährung eines Kuntsfußes durch den Unfallversicherungsträger; Indikation für die Versorgung einer Prothese mit einem mikroprozessorgesteuerten Kniegelenk; Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln - optimale Rehabilitation - Kunstfuß LuXon Max

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Kunstfuß in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Kunstfuß in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln in der gesetzlichen Unfallversicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.08.2006 - L 3 U 73/06

    Anspruch auf Hörgeräte in der gesetzlichen Unfallversicherung über Festbeträge

    Die Grenze ist allein die Geeignetheit des Mittels, sodass im Konfliktfall zwischen Qualität der medizinischen Versorgung und Kostenreduzierung im Regelfall der Qualität der medizinischen Versorgung Vorrang einzuräumen ist (vgl. hierzu auch Urteil des erkennenden Senats vom 11.10.2005 - L 3 U 273/04).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.2014 - L 5 KR 3061/13
    Die Grenze ist allein die Geeignetheit des Mittels, so dass im Konfliktfall zwischen Qualität der medizinischen Versorgung und Kostenreduzierung grundsätzlich der Qualität der medizinischen Versorgung Vorrang einzuräumen ist (vgl. LSG Rheinland-Pfalz Urt. v. 29.08.2006 - L 3 U 73/06 und Urt. v. 11.10.2005 - L 3 U 273/04; beide juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.06.2012 - L 1 U 5167/11
    Die Grenze ist allein die Geeignetheit des Mittels, sodass im Konfliktfall zwischen Qualität der medizinischen Versorgung und Kostenreduzierung im Regelfall der Qualität der medizinischen Versorgung Vorrang einzuräumen ist (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. August 2006 - L 3 U 73/06 und vom 11. Oktober 2005 - L 3 U 273/04).
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